
Ein paar Hinweise zur Einhaltung der Gartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e. V. seit 01.05.2013
Bade-u. Wasserbecken in den Kleingärten dürfen grundsätzlich nur freistehend, nicht in das Erdreich eingelassen, aufgestellt werden. Hersteller- oder Typbedingt kann ein teilweise Einlassen in den Boden oder eine Anhäufung zur Stabilisierung vorgeschrieben sein. Dies ist durch Dokumente nachzuweisen un d dieser Aufstellform kann dann zugestimmt werden. Sie dürfen die maximale Größe von 3,60 m im Durchmesser und 0,90 m in der Höhe nicht überschreiten. Die Sicherung des Bade- und Wasserbeckens gegen Unfallgefahren obliegt dem Pächter
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